Überblick: Kategorien der Privatheit im Metaverse
Risiken für die Privatheit im Metaverse lassen sich in zwei Kategorien gliedern: datenschutzrechtlichen Risiken und persönlichkeitsrechtlichen Risiken. Während datenschutzrechtliche Risiken sich auf die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten beziehen; entstehen persönlichkeitsrechtliche Risiken aus Übergriffen und Belästigungen, die aus direkten Interaktionen im Metaverse resultieren. Die Multidimensional Development Theory (MDT) nach Schulmeyer (2023) liefert dafür die theoretische Grundlage: Privatsphäre ist das Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, und lässt sich in drei Dimensionen fassen – Umweltgegebenheiten (z. B. Hardware, Regulierung), persönliche Erfahrung (z.B. Avatargestaltung, Nutzung) und interpersonaler Kontakt (soziale Interaktionen). Datenschutzrechtliche Fragen betreffen vor allem Umweltgegebenheiten und persönliche Erfahrung; persönlichkeitsrechtliche Risiken sind eng mit interpersonalen Kontakten verbunden.
Eine zentrale Bedeutung kommen den Geschäftsmodellen im Metaverse zu. Da das Metaverse marktwirtschaftlich entwickelt wird, beeinflussen kommerzielle Interessen, wie stark Daten erhoben, verarbeitet und verwertet werden. Beispiele reichen von datenbasierter Monetarisierung über personalisierte Werbung bis zu Tracking-Mechanismen.
Privatsphäre ist im Metaverse in vielfältigen Szenarien betroffen. Besonders relevant sind die biometrische Datenerfassung (z. B. Bewegungsmuster, Blickrichtung, Puls), die aufgrund ihrer hohen Sensibilität ein erhebliches Missbrauchspotenzial birgt; eine mangelnde Transparenz bei der Erhebung dieser Daten; unzureichende Kontrollmöglichkeiten für Nutzer:innen hinsichtlich des Datenzugriffs; sowie Risiken durch KI-gestützte Auswertung, etwa in Form von Profilbildung oder Verhaltensvorhersagen.
Eine rechtliche Einordnung zeigt: Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Verordnung spielen auch neue Regelwerke wie der Digital Services Act (DSA) und der AI Act eine wichtige Rolle. Zentral sind Fragen der Plattformverantwortung, klare Moderationspflichten und Meldeverfahren, wobei sich deutliche Unterschiede zwischen den Anforderungen klassischer Social-Media-Plattformen und den spezifischen Herausforderungen von 3D-interaktiven Umgebungen zeigen.
Besonderes Augenmerk gilt Designinterventionen zum Schutz der Privatsphäre: transparente Datenschutzeinstellungen, nutzerfreundliche Einwilligungsprozesse, kontextbezogene Hinweise in VR-Umgebungen und Gestaltung von Interaktionsräumen, um Belästigung vorzubeugen. Beispiele sind „Safe Zones“ für Avatare, Abstandshalter oder Moderationsfunktionen, die in Echtzeit eingreifen können.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass verschiedene Nutzergruppen – insbesondere Kinder, Jugendliche und andere vulnerable Personen – Privatsphäre-Risiken unterschiedlich wahrnehmen und bewältigen. Fehlende Medienkompetenz kann die Anfälligkeit für Datenmissbrauch erhöhen, weshalb pädagogische Ansätze und Aufklärungskampagnen als unterstützende Maßnahmen empfohlen werden.
Technische Risiken (z. B. Sicherheitslücken, manipulative Interface-Gestaltung), rechtliche Lücken (unzureichende spezifische Regulierung für Metaverse-Umgebungen), wirtschaftliche Anreize (datengetriebene Geschäftsmodelle) und soziale Dynamiken (Belästigung, Desinformation) sind eng miteinander verflochten. Für die weitere Projektarbeit werden Schwerpunkte gesetzt: Entwicklung von Metriken zur Bewertung von Privatsphäre-Designs, Erprobung von Interventionsmaßnahmen in realistischen Metaverse-Szenarien und Einbindung von Stakeholdern aus Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft.
Quelle: Schulmeyer, J. (2023). Guardians of the Metaverse: Expert Assessment of Emerging Privacy Challenges and Mitigation Strategies.

